Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 20.10.1992

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.1992 - 7 A 2702/91   

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https://dejure.org/1992,2927
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.1992 - 7 A 2702/91 (https://dejure.org/1992,2927)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.08.1992 - 7 A 2702/91 (https://dejure.org/1992,2927)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. August 1992 - 7 A 2702/91 (https://dejure.org/1992,2927)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maßnahmen der Bauaufsichtsbehörde nach mängelfreier Schlußabnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung eines Schlußabnahmescheins; Änderung einer Baugenehmigung ; Bauaufsichtsbehörde; Verstöße gegen materielles Baurecht ; Legale Errichtung eines Gebäudes; Legale Nutzung eines Gebäudes

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schlußabnahme ersetzt keine Baugenehmigung (IBR 1993, 111)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzungsuntersagung der im Schlußabnahmeschein "genehmigten" Nutzung? (IBR 1994, 295)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 531
  • BauR 1993, 73
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2011 - 23 U 28/10

    Haftung für den Brand am Düsseldorfer Flughafen

    Daran vermag auch nichts zu ändern, dass am 09.07.1976 eine Teil-Schlussabnahme (Anlage K 16) und am 05.02.1980 eine Gesamt-Schlussabnahme erfolgt ist, da die Schlussabnahme grundsätzlich den Mangel einer fehlenden schriftlichen Genehmigung nicht heilen konnte, d.h. die vorhandene Baugenehmigung nicht abändern und auch unbeanstandet gebliebenen Abweichungen von der Baugenehmigung nicht die Legalität verleihen konnte (vgl. OVG NRW vom 20.08.1992, 7 A 2702/91, BauR 1993, 73; Gädtke, a.a.O., § 8a, Rn 4 mwN), erst recht nicht die streitgegenständlichen erheblichen Abweichungen der brandschutztechnischen Ausrüstung der von der Beklagten über mehrere 1.000 qm großflächig eingebauten Dämmung einer Geschossdecke eines Großflughafens.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2002 - 7 A 3098/01

    Erteilung einer Baugenehmigung; Beschränkung der Befugnisse der

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. August 1992 - 7 A 2702/91 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2016 - 7 B 1257/16

    Untersagung der Nutzung eines Gebäudes mit einer dritten selbständigen

    - 7 A 2702/91 -, BRS 54 Nr. 203 = BauR 1993, 73.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.10.1992 - 8 S 2007/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5939
VGH Baden-Württemberg, 20.10.1992 - 8 S 2007/92 (https://dejure.org/1992,5939)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.10.1992 - 8 S 2007/92 (https://dejure.org/1992,5939)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Oktober 1992 - 8 S 2007/92 (https://dejure.org/1992,5939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bauordnungsrecht: Rechtswidrigkeit einer zeitlich nicht befristeten Nutzungsuntersagungsverfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 531
  • VBlBW 1993, 28 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1989 - A 13 S 1576/89

    Abschiebungsandrohung bei offensichtlich unbegründetem Asylantrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.10.1992 - 8 S 2007/92
    Allerdings kann sich eine hoheitliche Anordnung unter bestimmten Voraussetzungen auch dann als rechtmäßig erweisen, wenn sie zwar nicht auf der Grundlage der von der Behörde genannten Vorschrift erlassen werden durfte, eine andere Ermächtigungsgrundlage jedoch die Befugnis zum Erlaß einer entsprechenden Verfügung verleiht, die Behörde sich also nur bei der Nennung der maßgeblichen Vorschrift geirrt hat (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.11.1989 - A 13 S 1576/89 - VBlBW 1990, 68).
  • VG Karlsruhe, 18.04.2016 - 3 K 2926/15

    Nutzungsuntersagung eines Beherbergungs- und Gastronomiebetriebs -

    Ergänzend weist die Kammer im Hinblick auf das noch ausstehende Widerspruchsverfahren darauf hin, dass sich eine hoheitliche Anordnung unter bestimmten Voraussetzungen auch dann als rechtmäßig erweisen kann, wenn sie zwar nicht auf der Grundlage der von der Behörde genannten Vorschrift erlassen werden durfte, eine andere Ermächtigungsgrundlage jedoch die Befugnis zum Erlass einer entsprechenden Verfügung verleiht, die Behörde sich also nur bei der Nennung der maßgeblichen Vorschrift geirrt hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.10.1992 - 8 S 2007/92 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2009 - 5 S 632/09

    Rechtsgrundlage für die Anordnung auf Entfernung eines Einrichtungsgegenstands

    Der Frage, ob der angeordneten Entfernung des Kletterturms noch die formelle Bestandsgarantie der (aus Brandschutzgründen insoweit noch nicht eingeschränkten) Nutzungsänderungsgenehmigung vom 25.03.2003 entgegensteht (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.05.1991, a.a.O.; Franz, a.a.O., Art. 60 Rn. 313 ff.), weil es an den besonderen Voraussetzungen für eine gleichwohl nach § 58 Abs. 6 Satz 2 LBO bereits zulässige (vorläufige) Nutzungseinschränkung fehlte ("Bei Gefahr im Verzuge ... "; hierzu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.10.1992 - 8 S 2007/92 -, NVwZ-RR 1993, 531), brauchte der Senat mangels eines entsprechenden Beschwerdevorbringens nicht nachzugehen (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO).
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